Für die Berechnung der Steuern einer Kindertagespflegeeinrichtung müssen die Betriebsausgaben angegeben bzw. ermittelt werden.
Dazu gibt es 2 Verfahren, nämlich die Einzelaufstellung der tatsächlichen Aufwendungen oder die Betriebskostenpauschale. Die Betriebsausgabenpauschale beträgt maximal 300 € je Monat und je Vollzeit betreutem Kind. Die Pauschale darf bis zur Höhe der Betriebseinnahmen abgezogen werden.
Zu den Betriebsausgaben zählen unter anderem folgende Aufwendungen:
- Nahrungsmittel / Hygieneartikel
- Spielzeug
- Anteilige Miete / Betriebskosten
- Fachliteratur / Weiterbildungskosten