Betriebskostenpauschale mit Rechner 2023

Betriebskostenpauschale-Rechner
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Wieviele Stunden pro Woche das Kind betreut wird
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Wieviele Monate im Jahr das Kind betreut wird

monatliche Betriebskostenpauschale: 0 Euro

jährliche Betriebskostenpauschale: 0 Euro

Gib hier die wöchentliche Betreuungszeit eines Kindes ein und der Rechner berechnet Dir die monatliche und jährliche Betriebskostenpauschale für das jeweilige Kind. Wenn ein Kind z.B. von April bis Juni betreut wird, fallen 3 Betreuungs-Monate für das Kind an, die anzurechnen sind.

Was ist die Betriebskostenpauschale?

Für die Berechnung der Steuern einer Kindertagespflegeeinrichtung müssen die Betriebsausgaben angegeben bzw. ermittelt werden.
Dazu gibt es 2 Verfahren, nämlich die Einzelaufstellung der tatsächlichen Aufwendungen oder die Betriebskostenpauschale. Die Betriebsausgabenpauschale beträgt maximal 300 € je Monat und je Vollzeit betreutem Kind. Die Pauschale darf bis zur Höhe der Betriebseinnahmen abgezogen werden.

Zu den Betriebsausgaben zählen unter anderem folgende Aufwendungen:
- Nahrungsmittel / Hygieneartikel
- Spielzeug
- Anteilige Miete / Betriebskosten
- Fachliteratur / Weiterbildungskosten

Wie berechnet man die Betriebskostenpauschale?

Wie berechnet sich die monatliche Betriebskostenpauschale pro Kind? Dafür gibt es eine relativ einfache Formel:

Monatliche Betriebskostenpauschale = Wochenstunden x 52 Wochen / 12 Monate x 1,73077 € pro Stunde

Beispiel:
Kind 1: 35 Stunden -> 35 x 52 / 12 x 1,73077 = 262,50 €
Kind 2: 25 Stunden -> 25 x 52 / 12 x 1,73077 = 187,50 €

Für die Steuererklärung muss dann die monatliche Pauschale multipliziert werden mit der Anzahl der Monate, in denen das Kind in dem Jahr betreut wurde.
Die Pauschalen werden dann für alle Kinder zusammengerechnet und in der Steuererklärung als Ausgaben geltend gemacht.

Wann lohnt sich die Betriebskostenpauschale?

In den meisten Fällen empfiehlt es sich die Betriebskostenpauschale anstelle der tatsächlichen Betriebskosten (in Form einer Einzelkostenaufstellung) zu nutzen, da die so anzurechnenden Ausgaben in der Regel höher und der Aufwand bei der Steuererklärung niedriger sind.

Es gibt natürlich auch Fälle, in denen sich die Angabe der tatsächlichen Kosten wirklich lohnt, nämlich dann, wenn diese über der Summe aller zusammengerechneten Pauschalen liegen.
Dabei muss aber beachtet werden, dass hierfür entsprechende Nachweise bei der Steuererklärung erforderlich sind, so dass die Auflistung der wirklich angefallenen Betriebskosten aufwendiger ist, als die Nutzung der Pauschalen.

Letztlich hängt dies vor allem auch von der Anzahl der betreuten Kinder ab. Bei der Betreuung von weniger Kindern, lassen sich logischerweise auch weniger Pauschalen geltend machen, somit könnte sich dann die Einzelkostenaufstellung mehr lohnen.

Rechtsgrundlage

"Bei der Ermittlung der Einkünfte aus selbständiger Arbeit wird aus Vereinfachungsgründen zugelassen, dass anstelle der tatsächlichen Betriebsausgaben von den erzielten Einnahmen 300 € je Kind und Monat pauschal als Betriebsausgaben abgezogen werden. Der Betriebsausgabenpauschale liegt eine wöchentliche Betreuungszeit von 40 Stunden zugrunde. Soweit die tatsächlich vereinbarte Betreuungszeit hiervon abweicht, ist die Betriebsausgaben-pauschale zeitanteilig zu kürzen" (Bundesministerium der Finanzen, 01.01.2009, DOK 2009/0270935)

betriebskostenpauschale

Video - Betriebskostenpauschale oder Einzelaufstellung?

Im nachfolgenden Video wird ein wenig darauf eingegangen, ob man die Einzelkostenaufstellung oder die Betriebskostenpauschale nutzen sollte.

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