Die Kindertagespflege ist eine anerkannte Betreuungsform, die meistens für Kinder von 1 bis 3 Jahren in Anspruch genommen wird.
Sie ist nutzbar für Kinder bis 14 Jahren, in sogenannten Randzeiten, das heißt vor oder nach Kindergarten / Schule oder auch über Nacht.
Die Eltern haben ein Wunsch- und Wahlrecht, wonach Sie die Kinder entweder in die Kindertagespflege oder den Kindergarten bringen können (§5 SGB 8, §3a KiBiz).
Ab dem 3. Lebensjahr hat allerdings der Kindergarten (bzw. die Schule) in der Regel Vorrang vor der Kindertagespflege.
Überwiegend wird die Kindertagespflege als Vorstufe für den Kindergarten genutzt. Da sie eine flexible Betreuung ist, sind alle Betreuungszeiten möglich, sofern die Tagespflegeperson diese anbietet.
Das bedeutet auch früh morgens, spät Abends, über Nacht oder am Wochenende.