Wann man mit einer Kindertagespflegeperson für eine Betreuung seines Kindes in Kontakt treten sollte, ist kommunal abhängig, da die Auslastungssituation regional sehr unterschiedlich ausfällt.
In der Regel habe ich die Erfahrung gemacht, dass man sich 1 bis 1,5 Jahre, manchmal auch 2 Jahre vor Betreuungsbeginn, um eine Tagesmutter bemühen sollte. Wenn man von vornherein eine bestimmte Tagesmutter oder einen Tagesvater präferiert, sollte man sich natürlich möglichst früh melden. Aufgrund von Mangel an Betreuungsplätzen, sollte man sich daher tatsächlich schon während der Schwangerschaft um einen Platz bei in einer Kindertagespflege bemühen.
Dabei ist zu beachten, dass viele Tagesmütter ihre Plätze zum August vergeben, weil zu diesem Zeitpunkt die betreuten Kinder der Tagesmutter meistens in den Kindergarten kommen und dadurch neue Plätze frei werden.
Das bedeutet jedoch nicht, dass die Kindertagespflegeperson bereits 2 Jahre vor Betreuungsbeginn eine Zu- oder Absage dafür geben kann, da sie stark davon abhängig ist, wann die KITA-Plätze vergeben werden und ob die betreuten Kinder einen bekommen.
Die Zusage kann erst dann erfolgen, wenn die KITA-Plätze vergeben wurden, was je nach Region unterschiedlich ausfallen kann, manche KITAS vergeben die Plätze bereits 1 Jahr vorher, andere erst wenige Monate davor.
Hinzu kommen noch die sogenannten "Nachrücker-Plätze", welche KITAS sehr kurzfristig belegen, da beispielsweise durch Umzüge Plätze frei werden. Das kann dann auch Kinder betreffen, die bei einer Tagesmutter in Betreuung sind, wodurch sie so ganz kurzfristig einen Platz frei hat. Natürlich kann es auch vorkommen, dass ein Kind bei einer Tagesmutter mit der Familie umzieht und so ein Platz frei wird.
Aufgrund dieser Umstände geben Tagesmütter meistens etwa ein halbes Jahr vor Betreuungsbeginn eine Zusage.