Wann Eltern einen Betreuungsplatz anfragen, fällt sehr unterschiedlich aus, teilweise auch regional bedingt. So nehmen einige Eltern sehr kurzfristig Kontakt zu einer Tagespflegeperson auf, andere suchen bereits schon während der Schwangerschaft nach einem Betreuungsplatz.
Aus Sicht der Betreuungsperson ist eine Kontaktaufnahme etwa 6 Monate vor Betreuungsbeginn sinnvoll, weil sie erst dann abwägen kann, ob sie überhaupt Plätze frei hat. Denn in der Regel werden die Plätze zum August vergeben, weil dann Kinder ggf. in den Kindergarten kommen. Üblicherweise betreuen Tagesmütter auch nur bis zum 3. Lebensjahr.
Als Tagespflegeperson ist man davon abhängig, wann die KITA-Plätze vergeben werden und ob die betreuten Kinder einen bekommen.
Die Zusage an die Eltern kann erst dann gegeben werden, wenn die KITA-Plätze vergeben wurden, was je nach Region unterschiedlich ausfallen kann, manche KITAS vergeben die Plätze bereits 1 Jahr vorher, andere erst wenige Monate davor.
Es gibt auch Tagespflegepersonen, welche die Plätze bereits längerfristig verplanen. Das birgt allerdings das Risiko, dass die Plätze blockiert sind und die Eltern dann kurz vor Betreuungsbeginn aus unterschiedlichen Gründen das Betreunungsverhältnis nicht antreten.
Aufgrund der schwindenden Anzahl an Betreuungspersonen ist die Nachfrage so groß, dass die meisten Tagesmütter & -väter Wartelisten führen müssen. Daher ist es für die meisten Eltern tatsächlich notwendig und auch empfehlenswert, bereits während der Schwangerschaft einen Platz anzufragen, um auf eine der Wartelisten zu kommen. Die Warteliste ist für Betreunungspersonen auch deshalb sinnvoll, weil Kinder kurzfristig einen KITA-Platz bekommen können über die sogenannten "Nachrücker-Plätze".
Ab dem 1. Geburtstag hat man als Eltern Anspruch auf einen Betreuungsplatz für sein Kind. Vor dem 1. Geburtstag muss der Rechtsanspruch durch bestimmte Bedingungen erfüllt werden:
- ein bestehendes Arbeitsverhältnis oder die Suche nach diesem
- eine Ausbildung oder Leistungen des SGB II