Für Kindertagespflege-personen

oder solche die es noch werden wollen
Kinder

Kindertagespflegeperson werden

Um Kindertagespflegeperson bzw. Tagesmutter oder Tagesvater zu werden, nimmt man im ersten Schritt Kontakt mit dem örtlichen Jugendamt auf und vereinbart zunächst ein Kennenlern- und Informationsgespräch.
Das Jugendamt prüft dann in einem persönlichen Gespräch die Eignung als Kindertagespflegeperson. Häufig wird vorausgesetzt, dass man eigene Kinder hat oder Kinder großgezogen hat.

Wenn das Jugendamt sein OK gibt, besucht man einen 300 Stündigen Qualifikationskurs zur Kindertagespflegeperson.
Vor oder während des Kurses müssen Unterlagen wie ein einwandfreies erweitertes Polizeiliches Führungszeugnis und ein Gesundheits-Zeugnis beim Jugendamt eingereicht werden.
In der Regel muss als Teil des Kurses ein Praktikum bei einer Tagesmutter / einem Tagesvater absolviert werden.

Zusätzlich findet im Idealfall als Bestandteil des Kurses ein Erste Hilfe Kurs am Kind statt. Wenn dies nicht der Fall ist, muss man die Teilnahme an einem solchen Kurs selbst organisieren.
Nach erfolgreicher Teilnahme an der Qualifikation muss meistens ein Konzept als Abschlussarbeit vorgelegt werden, welches von den Dozenten geprüft wird.

Schon während der Qualifikation sollte man sich Gedanken machen, ob man die Betreuung in den eigenen oder angemieteten Räumlichkeiten anbieten möchte. Bevor man loslegen kann, sollten die Räumlichkeiten entsprechend eingerichtet und vorbereitet werden. Die Betreuungsstätte wird vor Beginn nochmal vom Jugendamt geprüft und freigegeben.
Im Anschluss erhält man vom Jugendamt seine Pflegeerlaubnis, die in der Regel 5 Jahre gütig ist.

Sinnvoll wäre zudem noch ein Kurs zur Existenzgründung, um einen Einblick in die Finanziellen Aspekte zu erhalten.

Was muss man beachten, bevor man mit der Betreuung starten kann?

Nach dem Erhalt der Pflegeerlaubnis und der Vorbereitung der Räumlichkeiten, sind noch einige Dinge zu erledigen, bevor es mit der Betreuung losgehen kann.

Man muss sich selbst bei der Kranken- und Rentenversicherung anmelden, zusätzlich bei der BGW - der gesetzlichen Unfallversicherung.

Um Betreuungsverträge mit den Eltern der zu betreuenden Kinder schließen zu können, sollte man vorab schon die entsprechenden Verträge vorbereiten.

Ebenso sollte man alle für die Kindertagespflege notwendigen Unterlagen schon parat haben, da es bei vielen schwierig wird, diese später noch nachzutragen.

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Kindertagespflegeperson

Verdienst - was verdiene ich als Kindertagespflegeperson?

Der Verdienst fällt je nach Kommune sehr unterschiedlich aus, die Spanne reicht von 3€ / Stunde bis 10€ / Stunde pro Kind. Das Einkommen hängt somit in erster Linie davon ab, wieviele Kinder man betreut und über wieviele Stunden.

Alleine darf man maximal 5 Kinder gleichzeitig bei maximal 8 Verträgen betreuen, sofern das Jugendamt dies entsprechend bewilligt.
Die von den Eltern gewünschten Betreuungszeiten variieren je nach Kommune auch deutlich. So ist vielerorts die Nachfrage nach 35 oder 45 Stunden-Plätzen hoch, in anderen Kommunen dagegen nur nach 15 oder 25 Stunden-Plätzen.

Beispiel-Rechnung:
3 Kinder mit je 35 Stunden zu 5 € / Std:
52 Wochen / 12 Monate x 5 €/Std x 35 Stunden = 758,33 Euro pro Kind x 3 = 2275 €
In diesem Beispiel erhält man monatlich 2275 Euro, die am Ende des Jahres (abzüglich der Betriebskostenpaschalen) versteuert werden müssen.

Als Kindertagespflegeperson muss man dazu die Kranken- und Rentenversicherung selbst zahlen. Allerdings erstattet das Jugendamt 50% dieser Kosten. Die Zahlung erfolgt in der Regel zusammen mit der Überweisung der monatlichen Geldleistung. Ebenfalls muss man die Beiträge für die BGW selbst zahlen, die Kosten werden vom Jugendamt dann zu 100% erstattet.

Je nach Kommune erhält man bei angemieteten Räumlichkeiten zusätzlich einen Mietzuschuss, der auch für jede Kommune unterschiedlich ausfällt.
Manche Kommunen übernehmen die gesamte Kaltmiete, andere Berechnen nach qm und wieder andere Zahlen Pauschalen pro betreutem Kind.

Formen der Kindertagespflege

Im KiBiz ist geregelt, wieviele Kinder eine Kindertagespflegeperson betreuen darf.
Das örtliche Jugendamt legt fest, wieviele Kinder anhand der gegebenen Räumlichkeiten betreut werden dürfen.
In der Regel gibt es 4 verschiedene Formen in der die Kindertagespflege angeboten wird:

1. Die Tagespflegeperson betreut bei sich zu Hause
Bei dieser Betreuungsform findet die Betreuung in der privaten Wohnung der Tagesmutter oder des Tagesvaters statt. Häufig wird hierfür das Kinderzimmer der eigenen Kinder genutzt. Bei dieser Form der Betreuung dürfen maximal 5 Kinder gleichzeitig, höchstens aber 8 Kinder im Splitting betreut werden.

2. Die Tagespflegeperson betreut in angemieteten Räumlichkeiten
In angemieten Räumlichkeiten dürfen maximal 5 Kinder gleichzeitig, höchstens aber 8 Kinder im Splitting betreut werden. Die Räumlichkeiten werden dabei ausschließlich für die Betreuung und nicht privat genutzt.
Die Räumlichkeiten sollten sich im Erdgeschoss befinden, ansonsten gibt es Vorgaben vom Bauamt wie z.B. eine Außentreppe als zweiten Fluchtweg.

3. Mehrere Tagespflegepersonen betreuen gemeinsam
Diese Betreuungsform wird Großtagespflege oder Pflegenest genannt. Hierbei kann die Betreuung je nach Kommune sowohl in privaten wie auch angemieteten Räumlichkeiten stattfinden. Es dürfen maximal 9 Kinder gleichzeitig betreut werden.

4. Betriebliche Kindertagespflege
Es gibt Kindertagespflegepersonen die angestellt sind und z.B. in einem Betrieb die Kinder der Betriebsangestellten betreuen. Dabei dürfen die Kindertagespflegepersonen maximal 6 Stunden am Stück arbeiten.

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Hilfreiche Themen für die Kindertagespflege

Nachfolgend findest Du noch einige Themen, mit denen ich andere Kindertagespflegepersonen, basierend auf meinen Erfahrungen, unterstützen möchte.

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Rezepte

Hier findest Du regelmäßig neue Rezepte, die ich in meiner Kindertagespflege nutze und die sowohl bei Kindern wie auch Eltern gut ankommen.

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Empfehlungen

Hier empfehle ich regelmäßig verschiedene Dinge, die ich in der Kindertagespflege einsetze, wie Spielzeug, Essenszubehör, Hygieneartikel und vieles mehr.

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Vorlagen

Hier stelle ich Vorlagen für Dokumente bereit, die ich täglich einsetze und die für die Arbeit als Kindertagespflegepperson unverzichtbar und teilweise auch vorgeschrieben sind.

Blog

Schau auch regelmäßig in meinem Blog vorbei, hier veröffentliche ich regelmäßig neue Beiträge rund um das Thema Kindertagespflege.

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