Eine Hebamme darf grundsätzlich alles, was eine Frauenärztin in einer normal verlaufenden Schwangerschaft auch macht. Das geht über Vorsorgeuntersuchungen über Untersuchung des Urins und des Blutes bis hin zum Herztöne abhören via CTG oder Holz-Stethoskop. Dabei wird das CTG eher nur im Notfall eingesetzt und nicht wie bei der Frauenärztin prinzipiell.
Die Hebamme klärt zudem auf, welche Untersuchungen gemacht werden können, welche gemacht werden sollten und welche nicht gemacht werden müssen oder eben nur nach Bedarf. Man kann im Übrigen jede Behandlung verweigern, worüber ein Frauenarzt selten aufklärt.
Sie erläutert wie man mittels richtiger Ernährung Mangelerscheinungen wie Vitamin- oder Eisenmangel entgegenwirken kann. Zudem sagt sie den werdenden Müttern welchen Vitaminbedarf sie in der Schwangerschaft haben und empfielt auch Produkte.
Wie in jeder Branche sind Hebammen häufig auf verschiedene Bereiche spezialisiert, wie z.B. Naturheilkunde, Joga, Geburtsbegleitung, usw. Zudem gibt es Hebammen die Geburtsvorbereitungskurse anbieten. Normalerweise macht die Hebamme auch die Nachsorge nach der Geburt und unterstützt beispielsweise beim Stillen, wenn dies nicht funktioniert. Sie hat auch immer ein offenen Ohr und man kann sie einfach anrufen, wenn man Probleme hat.
Ein paar wenige Hebammen führen auch Hausgeburten durch. Leider ist dies eher unlukrativ, weil die dafür notwendige Versicherung extrem hoch ist. Bei der Geburt im Krankenhaus muss per Gesetz auch immer eine Hebamme anwesend – eine Hebamme darf somit also eine Geburt alleine durchführen, ein Arzt darf dies nur im Notfall alleine machen.
Was darf oder kann eine Hebamme nicht?
Wenn Komplikationen in der Schwangerschaft auftreten, wird die werdende Mutter zum Frauenarzt geschickt, der die weitere Behandlung übernimmt.
Eine freiberufliche Hebamme kann keine Ultraschall-Untersuchung durchführen.
Was kostet eine Hebamme?
Jeder gesetzlich krankenversicherten Frau stehen sowohl die Hausbesuche als auch die Vorsorge durch eine Hebamme zu und werden von der Krankenkasse übernommen unabhängig von der Krankenkasse bei der Du bist. Üblicherweise fallen somit keine Kosten bei der Betreuung durch eine Hebamme für Dich an.
Wann sollte ich nach einer Hebamme suchen?
Im Grunde genommen ist es dafür nie zu früh. Grade weil die Nachfrage nach Hebammen größer ist als die Verfügbarkeit, empfiehlt es sich schnellstmöglich nach einer Hebamme zu suchen, wenn man eine entsprechende Betreuung wünscht.
Wie finde ich eine Hebamme?
Im Internet gibt es zahlreiche Seiten für die Suche nach Hebammen, man kann auch direkt auf den Webseiten der verschiedenen Hebammenlandesverbände schauen. Du kannst Dich auch bei Deinem Gynäkoloogen oder im Bekanntenkreis erkundigen. Geburtskliniken sind ebenfalls eine Anlaufstelle. Dort gibt es in der Regel Listen mit Namen der Hebammenpraxen und freiberuflichen Hebammen.
Wie lange nach der Geburt betreut eine Hebamme?
Jede Frau, die gesetzlich krankenversichert ist, hat nach der Geburt 12 Wochen lang Anspruch auf die Unterstützung einer Hebamme. Bei Bedarf auch bis zum Ende der Stillzeit.